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Hofgut Maxau 2015

 

 Sind wir nun dabei, oder sind wir es nicht?

(Beitrag im pdf-Format)

2014 hat uns das RP zugesagt, nach der Fertigstellung der durch die Seesanierung erzwungenen Federbachverlegung ein Besucherlenkungskonzept für die Burgau vorzulegen und mit den Naturschutzverbänden abzustimmen. Die Arbeiten am See waren Anfang 2015 abgeschlossen.

RP erneuerte nun die Zusage für Ende des Jahres 2015 und verlängerte dann noch einmal ins Frühjahr 2016 hinein. Das Frühjahr liegt hinter uns und das Konzept liegt noch immer nicht vor. Diese Verzögerung hängt sich an, an die Jahrzehnte der Diskussion über dieses Thema und dessen immer wieder betonter Notwendigkeit.

Jetzt, in diesen Tagen, stürmt das RP mit einer Maßnahme voran, die eindeutig als Bestandteil der Besucherlenkung betrachtet werden muss und zwar als einen seiner wesentlichen Bestandteile.

Das Amt erneuerte ohne Absprache die Schutzgebietsschilder mit einem Text, der nicht mit dem Text der Verordnung vom November 1989 übereinstimmt. Damals ist verordnet worden, dass es den Besuchern „verboten“ ist, im Naturschutzgebiet „befestigte Wege“ zu verlassen. Die strenge Vorgabe wird jetzt ohne Abstimmung durch eine deutlich schwächere Variante ersetzt. Jetzt richtet sich die „Bitte“ an den Besucher „auf den Wegen und Pfaden zu bleiben“. Ein Grund für diese Neuformulierung ist vermutlich die Absicht, in allen Schutzgebieten identische Schilder anzubringen. Eine Vereinheitlichung, die aber auf keinen Fall zu Lasten des Inhaltes der jeweiligen Verordnung gehen darf.

Diese unsere Meinung haben wir schon vor 6 Jahren vorgetragen. Damals lautete der Text für ein Einheitsschild „bleiben Sie auf den Wegen“. RP stimmte damals unserer Ansicht zu. RP änderte den Text auf die Vorgabe der Verordnung, also auf: „Es ist verboten, das Schutzgebiet außerhalb von befestigten Wegen zu betreten……“. So hingen die Schilder bis zum April d.J. und zum Teil heute noch. Am Kern des Schutzgebietes „Burgau“ fand der Austausch schon statt.

Angesichts dieses Verlaufes wäre es für das RP zwingend gewesen, die Neufassung der Tafel als Bestandteil des Wegekonzeptes in die versprochene Abstimmung mit den Verbänden einzubeziehen. Die Vernachlässigung kann kein Versehen sein.

Vertreter des RP haben schon 2010 verkündet, dass dem Bürger eine Verbotstafel nicht mehr zugemutet werden könne. Ihrer Ansicht nach hätte sich in der Jugend allgemein eine weniger rücksichtsvolle Haltung bei gesteigertem Freiheitsbegriff breit gemacht. Dem müsse man nachgeben, um den Kontakt nicht ganz zu verlieren. Diese Lesart hat sich anscheinend beim RP durchgesetzt. Und das wäre bei den gegebenen Rahmenbedingungen unverantwortlich.

Die Artenvielfalt verschwindet in erschreckendem Ausmaß. Die „Burgau“ wird von der Hafenverwaltung als Freiraum gefeiert. Die Kenntnisse über die biologische Vielfalt haben sich nicht verbessert. Landwirt, Förster, Fischer und Jäger vertreten ihre Anliegen nach wie vor fast durchweg in dem für sie als notwendig betrachtetem Umfang. Für ausreichende Kontrollen fehlt das Personal, das zudem noch auf verschiedene, voneinander unabhängige Personengruppen aufgeteilt ist: Feldhüter, Naturschutzwarte und Polizei (so kann die mehrfache Verletzung der Schutzverordnung als Grundlage für eine Anzeige kaum bemerkt werden).

So reiht sich ein Mangel an den anderen. Und da streichen die für den Naturschutz zuständigen Ämter den von ihnen selbst verfügten Katalog der Verbote auf eine Bitte mit zusammen, die die Nutzungsmöglichkeiten erheblich erweitert.

RP handelt hier nicht nur gegen die Verordnung für die „Burgau“. Auch in den Verordnungen für die Naturschutzgebiete „Fritschlach“, „Altrhein Kleiner Bodensee“ wird das Verlassen „befestigter Wege“ verboten. Die Verordnung für den „Erlachsee“ verfügt das Verbot mit dem Text „gekennzeichnete Wege“. Am „Alten Flugplatz Karlsruhe“ darf der Besucher „ausgewiesene Wege“ nicht verlassen. Und im „Weingartner Moor- Bruchwald Grötzingen“ ist das „Verlassen der Wege“ verboten. In keiner der Verordnungen ist von Pfaden die Rede, ein Zugeständnis, das das RP nun in die generalisierte Schutztafel eingeführt hat. Und der Verzicht auf die einschränkende Verfügung „befestigt“ schließt nun auch alle Wege ohne eine bewusste Gestaltung des Belages ein.

Seitens des RP muss begründet werden, warum das Amt sich zu dieser generellen Befreiung von dem Maß des verordneten Betretungsverbotes entschieden hat. Außerdem ist darzulegen, warum das Amt die Naturschutzverbände nicht beteiligt hat. Zumal das Amt die Beteiligung an der Entwicklung eines Besucherlenkungskonzeptes, als dessen Bestandteil die Vertextung der Beschilderung zu sehen ist, für das Schutzgebiet „Burgau“ bereits zugesagt hat. Und damit den gesetzlichen Vorgaben entsprach.

Zu guter Letzt könnte das RP vortragen, das Amt vollziehe nur, was vor Ort Gang und Gäbe sei. Für das Schutzgebiet „Burgau“ lägen sogar Vereinbarungen mit den Verbänden vor, die das Begehen von Pfaden ausdrücklich zulassen. Wir hätten sogar das RP für den in deren Prospekt veröffentlichten Wanderweg auf festen Wegen - um das Schutzgebiet herum - kritisiert. Das stimmt! Die Besucher liefen schon seit Jahren unbefestigte Wege, aber ohne dafür beanstandet zu werden. D.h. ihre Wahl war von Amts wegen toleriert. Und das Amt machte keine Anstalten, dem richtigen Grundkonzept mit einer vernünftigen Ergänzung eine sichere Basis zu geben. Von einer strengen Regel, die der Verordnungstext vorgibt, Ausnahmen zuzulassen. Das wäre der richtige Weg gewesen.

Denn es ist ein Unterschied, ob von einer strengen Regel Ausnahmen benannt werden oder ob mit einer laxen Regel anschließend der Versuch unternommen werden muss, die Bewilligungen wieder einzufangen.

Anlagen:

Verordnungen: Burgau - Alttrhein Maxau - Alter Flugplatz - Erlachsee - Fritschlach - Grötzingen - Kleiner Bodensee

Besucherlenkungskonzept Beitrag Juni 2014    

Schutzgebietstafeln: 1990   -   2010   -   2012    -   2016

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Karlsruhe, 05.2016

max.albert@mail.de

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Max Albert, NABU Gruppe Karlsruhe  | max.albert@mail.de