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Hofgut Maxau 2015

 

 

Fragen an fünf OB-Kandidaten

(Beitrag im pdf-Format)

 

Umwelt- und Naturschutzverbände haben den Kandidaten für die diesjährige OB-Wahl einen Fragenkatalog zugestellt. Die Antworten werden auch hier veröffentlicht, um eine weitere Verbreitung zu erreichen:

niko fostiropoulus                    DIE LINKE

-  Friedemann Kalmbach            Gemeinsam für Karlsruhe

Dr. Frank Mentrup                      SPD, Grüne und KAL

Ingo Wellenreuther                    CDU

Jürgen Wenzel                            Freie Wähler

Aus dem Katalog sind zwei Fragen von unmittelbarer Bedeutung für das Schutzgebiet „Burgau“ und damit u.a. für das „Hofgut Maxau“. Die Frage nach mehr Bannwäldern und die Frage nach dem Schutz der Streuobstwiesen. Die Antworten der OB-Kandidaten zu diesen beiden Themen sind in beiliegender Tabelle gegenüber gestellt.

Bannwald (und auch Schonwald) sind in BW Totalreservate, in denen jegliche Nutzung per Rechtsverordnung verboten ist.  Bannwälder dienen der wissenschaftlichen Erforschung natürlicher Abläufe in den Wäldern.

Im Schutzgebiet „Burgau“ ist derzeit der in anliegender Karte markierte Waldteil von einer Nutzung ausgenommen, ohne als Bann- oder Schonwald gesetzlich benannt worden zu sein. Es handelt es sich um einen Hainbuchen- Stileichenwald, der als FFH-Lebensraumtyp 9160 geführt wird.  Dieser Waldbestand wird anlässlich der Sanierung des Knielinger Sees  mit einem Graben durchzogen, über den von Rheinhafen her, Wasser in den See eingeleitet wird.  Er kann damit seine isolierte Lage verlieren. Die Fläche sollte deshalb zum Bannwald erklärt werden.

Die Sanierungsarbeiten erfordern auch eine Verlegung des Federbachs. Östlich dieses Grabens verbleibt ein schmaler durch den Tulladamm begrenzter Waldstreifen, der zum Bannwald benannt werden soll. Es kann mit Recht vermutet werden, dass der wissenschaftliche Wert dieses Strangs als gering anzusetzen ist.

Im Schutzgebiet „Burgau“ gibt es große Streuobstbestände besonders in der Kirchau; ein Gewann, der unter Landschaftsschutz steht. Schutzzweck ist der Erhalt der „charakteristischen Streuobstwiesen“. Obstbäumen können mit Genehmigung der höheren Naturschutzbehörde beseitigt werden. Im Landschaftsschutzgebiet  ist  die Nutzung landwirtschaftlicher Grundstücke im Rahmen einer „ordnungsgemäßen Bewirtschaftung“  zugelassen. Ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzungen reichen von der Streuobstwiese bis zum Maisacker.

Es gilt die Streuobstbestände der Kirchau durch regelmäßige Pflege und durch Nachpflanzung zu erhalten. Da die Nutzung der Früchte der Obstbäume immer mehr aus privater Hand zu interessierten Gemeinschaften wechselt, muss die Arbeit organisiert ggf. finanziert werden.  Dafür setzen wir uns ein.

 

Unterlagen:

-        § 32 Landeswaldgesetz BW

-        Hainbuchen-Stileichenwald LRT (LUBW)

-        Lageplan Hainbuchen-Stileichenwald (ILN)

-        Pappelbestand  Leimgrubengrund (ILN)

-        Sanierung Knielinger See (StadtRandFluss)

-        Natur-Landschaftsschutzverordnung „Burgau“

-        Schutzgebietsplan „Burgau“

 

 

                                            -----+ 11.2012 +-----            max.albert.ka@googlemail.com 

 

 

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Max Albert, NABU Gruppe Karlsruhe  | max.albert@mail.de