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Hofgut Maxau 2015

 

 

                           Was ist ein Weg, ein Weg, ein Weg?

(Text als pdf-Datei)

 

In der Naturschutzverordnung für die „Burgau“ vom 2.11.1989 steht unter § 4 Verbote Ziffer (2) “Insbesondere ist verboten, 9. das Schutzgebiet außerhalb von befestigten Wegen …….. zu betreten.“

Dieses Verbot ist eindeutig. Und wie alle sonstigen Regeln das Ergebnis eines langjährigen Abstimmungsprozesses, also letztlich ein Kompromiss zwischen den relevanten gesellschaftlichen Kräften.

Aufgabe von Regierungspräsidium und Stadt ist es, die Regeln der Schutzgebietsverordnung durchzusetzen. Und da scheinen die Ämter nachbessern zu müssen. Sie entwerten das Verbot durch abschwächende Veröffentlichungen.

Ohne die Beweggründe wirklich zu kennen, bleibt bei Auswertung der gesammelten Daten nur eine Schlussfolgerung: Die Besucher wollen sich nicht an die Vorgaben der Verordnung halten und die Ämter wollen nicht als Spaßverderber gelten. So wird aus dem „befestigten Weg“ ein „fester Weg“ oder gar nur noch ein „Weg“.

Das hat Folgen: Ein „befestigter Weg“ ist bestimmt ein Weg, der durch die Aufbringung eines Belages, also durch einen Arbeitsgang, angelegt worden ist. Ein „fester Weg“ kann auch zufällig, also auch als Trampelpfad, entstanden sein, er darf nur nicht - wie auch immer - weich werden. Und ein „Weg“ ist alles was sich durch die Wildnis schlängelt, vielleicht auch ein Wildwechsel.

Es wird noch komplizierter. Die Wege, die vor Ort zum Begehen, erlaubt werden, erstrecken sich, unabhängig vom Verordnungstext, über alle drei Varianten. Um den daraus erwachsenden Problem einer verständlichen Information des Besuchers aus dem Weg zu gehen, verwendet das RP neuerdings keine Einschränkung mehr. Vor Ort heißt es jetzt nur noch: „Bleiben Sie auf den Wegen.“

RP und Stadt   bestätigen also der Einfachheit halber durch Reduzierung der Auflagen das Ergebnis ihrer jahrzehntelangen Schlamperei bei der Kontrolle des Schutzgebietes.

Die Entwertung des Schutzgebietes schreitet fort. Immer weniger Vogelarten nisten im Revier. Zwischen 1984 und 2008 verschwanden: Rohrammer, Rebhuhn, Kiebitz, Feldlerche, Uferschwalbe und Drosselrohrsänger.

So kann es nicht weiter gehen. Aber wie dann?

 

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max.albert@mail.de

2011

 

 

 

 

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Max Albert, NABU Gruppe Karlsruhe  | max.albert@mail.de