Führung durch die Burgau 1988
Mit Verordnung des Regierungspräsidiums vom 2.11.1989
wurde die Burgau unter Schutz gestellt. Von da ab
gab es Anliegen, die im Interesse der Natur bewältigt
werden mussten. So schloss der Einsatz für die Burgau nicht
mit dem Erlass der Verordnung.
Er begann erst damit und ist bis heute nicht
beendet. Doch Ungeduld stößt nicht auf Gegenliebe.
Wer dann Wünsche anmeldet, dem kann manches
nachgetragen werden.
Doch lesen Sie selbst unter:
Gefährdungshinweis: Burgau kann süchtig machen!
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Unterm Strich.
Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über das Natur- und Landschaftsschutzgebiet "Burgau" im Stadtkreis Karlsruhe
vom 2. November 1989 (GBl. 1989, S. 511)
Max Albert, NABU Gruppe Karlsruhe | max.albert@mail.de