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Getreidelaha 11.2017
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Hofgut Maxau 2015

  1.  

Führung durch die Burgau 1988

 

Mit Verordnung des Regierungspräsidiums vom 2.11.1989

wurde  die Burgau unter Schutz gestellt. Von da ab 

gab es  Anliegen, die im Interesse der Natur bewältigt

werden mussten. So schloss der Einsatz für die Burgau nicht

 mit dem Erlass der Verordnung.

Er begann erst damit und ist bis heute nicht

beendet. Doch Ungeduld stößt nicht auf Gegenliebe.

 Wer dann Wünsche anmeldet, dem kann manches

 nachgetragen werden.

Doch lesen Sie selbst unter:

 

Gefährdungshinweis: Burgau kann süchtig machen!

 

  

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Unterm Strich.  

 

 

Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über das Natur- und Landschaftsschutzgebiet "Burgau" im Stadtkreis Karlsruhe

 

vom 2. November 1989 (GBl. 1989, S. 511)

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Max Albert, NABU Gruppe Karlsruhe  | max.albert@mail.de