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Kontrolle der Kontrolleure

(Text als pdf-Datei)

 


Naturschutz findet nicht bei allen so viel Anerkennung, dass es keiner Kontrolle bedarf. Das sieht auch der Gesetzgeber so.


Von vornherein werden Verbote benannt und im Schutzgebiet hängt bzw. hing  eine Tafel, die den Besucher anhält, Verbote zu beachten. Von vornherein bilden die zuständigen Behörden bereitwillige Personen für die Überwachung des Schutzgebietes aus. Und das ist gut so.


Die Feldhüter sind dem Liegenschaftsamt, Bereich Landwirtschaft zugeordnet und die Naturschutzwarte sind vom Umweltamt ernannte ehrenamtliche Helfer dieser behördlichen Aufgabe. Die Hinweistafeln, gestaltet vom RP, enthalten den Text, der nach den Anschauungen des Entwurfsjahres als sachdienlich betrachtet wird. 

 
Jetzt kommt es darauf an: Mit dem Inhalt der Hinweistafeln im Schutzgebiet und mit den Anweisungen an Feldhüter und Naturschutzwart steuern die Ämter die Wirksamkeit ihrer Kontrollmittel.


Der  Inhalt der Hinweistafeln und die Anweisungen an das Kontrollpersonal könnten Gradmesser für das Verhältnis zwischen Amt und Bürger sein. Sie können aber auch unter dem Deckmantel der Bürgernähe dazu dienen, die Verwendung des Naturschutzgebietes für Zwecke der Erholung weiter zu öffnen. Dann dient das Verlangen nach Bürgernähe nur als Vorwand. Was zu beweisen wäre.


Zunächst der Vergleich der alten mit den vom RP ganz frisch herausgegebenen neuen Hinweistafeln (siehe Bilder). Der bisherige Hinweis, Verstöße der Polizei zu melden wird in der Neufassung durch den Wunsch für einen erholsamen Aufenthalt ersetzt. Das ist mehr als ein Zugeständnis an die Bürgernähe. Wer so weit geht, muss gewiss sein, dass der Besucher die Regeln für die Nutzung eines Naturschutzgebietes verinnerlicht hat. Er also keines Hinweises auf die Folgen seines Tuns bedarf, da er von sich aus beachtet, was dem Erhalt der Natur dient.


Die Interviews mit Naturschutzwarten zeigen ein Bild vom Besucher, das der Erwartung des Amtes nicht entspricht. Manchen erreichen auch mehrfache Ermahnungen nicht, andere berufen sich auf langjährige Gewohnheiten und es gibt Besucher, die mit Beschimpfungen und Drohungen reagieren.


Gewiss sind das Minderheiten. Aber auf die Korrektur deren Verhaltens kommt es an. Sonst nehmen sie Vorteile, auf die andere freiwillig verzichten – z.B. durch Betreten sensibler Naturbereiche –, ohne Folgen für sich in Anspruch. Der Gutwillige muss gewiss sein, dass er vor Benachteiligung geschützt wird. 

   
Vergleichbares entwickelt die Stadt bei den Anweisungen an Feldhüter und Naturschutzwarte (Briefabdruck). Die Naturschutzwarte werden angehalten, freundlich zu informieren. Das ist bestimmt richtig. Dazu kommt - mit dem Wort „selbstverständlich“ deutlich als dem Kritiker geschuldet - der Text: “Bei mehrfachen bzw. groben Verstößen von Schutzgebietsbesuchern gegen die Inhalte der Schutzgebietsverordnung besteht selbstverständlich die Möglichkeit der Personalienerfassung.“


Als Feldhüter und Naturschutzwarte werden mindestens 5 Personen eingesetzt. Und zwar wechselweise und nicht untereinander abgestimmt. Die Feldhüter kontrollieren nur 1 X pro Woche nicht den gesamten Raum  sondern nur Schwerpunkte des Schutzgebietes und zwar meist zu den schwachen Besuchszeiten. Die Naturschutzwarte werden nicht koordiniert eingesetzt. Sie üben ihre Aufgabe nach Belieben aus.


Das Verfahren ist also so entwickelt, dass mehrfache Verletzungen der Schutzverordnung  - man kann sagen -  nie bestätigt werden können. Anweisungen, die offenkundig wirkungslos sind, sind darauf gerichtet, Aktion zu zeigen, wo Aktion nicht gewünscht wird.


Jetzt bleibt nur noch der sogenannte „grobe Verstoß“. Hier definiert die Stadt nicht, was unter einem groben Verstoß zu verstehen ist. Eine solche Definition würde dem Kontrolleur die Sicherheit geben, dass die Abgabe seiner Anzeige im Amte auch zu einer amtlichen  Maßnahme führt.


Seitens der Naturschutzwarte wird vorgetragen, dass die Stadt ihren Anzeigen nicht nachgeht. Sie empfinden solche Abweisungen, nach den mit den Anzeigen verbundenen Belastungen, als eine mangelhafte Anerkennung ihres Einsatzes.
So wird die zwar prinzipielle Anerkennung der Aufnahme der Personendaten bei groben Verstößen letztlich dazu führen, dass die eigentliche  Bewertung dann auf  dem Amte geschieht, mit regelmäßiger Niederschlagung der Anzeige.


Sollten die Schwächen des Verfahrens den Verantwortlichen beim RP und bei der Stadt nicht aufgefallen sein? Das ist kaum zu glauben. 


So kann das nicht bleiben! Aber wie denn dann?

 
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Max Albert, NABU Gruppe Karlsruhe  | max.albert@mail.de