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Hofgut Maxau 2015

 

 

 

 

 Ein Lastenzettel
 

(Text als pdf.Datei)


Das Hofgut Maxau ist Teil des Natur- und Landschaftsschutzgebietes „Burgau“. Das Gehöft mit seinen umgebenden Äckern steht unter Landschaftsschutz. Diesem Bereiche gibt die Verordnung die  Bedeutung einer Pufferzone für das unter Naturschutz gestellte innere Gebiet.


Die Stadt Karlsruhe beklagt seit Jahren ihren Abstand zum Rhein. Sie wünscht sich eine Fluss-Promenade unter dem Motto „Rhein in die Köpfe“. Der „Landschaftspark Rhein“, mit dessen Aufbau das Gartenbauamt im April 2011 begonnen hat, soll diesen Wunsch in die Tat umsetzen. Die Naturschützer sind besorgt.  Zu Recht?


Die „Burgau“ ist ein von vielen Interessen besetztes Land am westlichen Rand der Stadt. Zählen Sie mit: Zunächst die 4 traditionellen Nutzer über die gesamte Fläche hinweg, also Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Jagd.

Zwischen Fluss, Verkehr und Gewerbe gelegen, hat diese Naturinsel zudem ein paar Eigenheiten. So erhält die Gewässerdirektion die Funktion der Hochwasserdämme durch  Mahd und Beseitigung von störendem Büschen und Bäumen zweimal im Jahr.  Das Tiefbauamt sorgt für die Wasserableitung durch Freistellen der Abflussgräben um das Schilfgebiet herum. Die EnBW stutzt unter ihren zwei Stromtrassen den Aufwuchs, damit es keinen Stromübersprung gibt. Der Bahndamm am nördlichen Rand der „Burgau“ wird regelmäßig vor dem Zuwachsen bewahrt. Die KABS (Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage e.V.) bekämpft die Stechmücken. Und die Aufzählung wäre unvollständig, wenn die Freistellung des Geländes über der Gaspipeline entlang des Hauptdammes unerwähnt bliebe.


Bis hierher ergibt die Aufzählung schon 10 Nutzer, die mit den unterschiedlichsten Gewohnheiten an die Erledigung ihrer Aufgaben herangehen. In einen solch vorbelasteten Naturraum tritt nun der Besucher und erwartet ungehinderten Zutritt. Die ihm ebenso wie anderen Nutzern auferlegten Grenzen, betrachtet mancher als Gängelei. Dabei sind diese so großzügig gesetzt, wie die sonstigen Absprachen auch.


Zu den inneren Verletzungen treten die indirekten Einflüsse von außen, optisch, akustisch und durch Schadstoffeinträge.  Die Zusammenstellung eines Lärmkatasters aus Daten der Stadt (
siehe Bilddepot) von 2007 zeigt z.B., dass die „Burgau“ nur im Zentrum weitgehend von Lärmeinflüssen frei gestellt ist. Und selbst die aufregendsten Nachtfotos der Raffinerien können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Kulisse der industriellen Anlagen für die Erholung keine anregenden Eindrücke vermittelt.


Das ist die Auflistung aller Einflüsse, die in diesem Ausmaß nur selten in naturgeschützten Bereichen zu finden sind.


Eine Anmerkung zur Frage der Wirksamkeit von Naturschutzauflagen am Beispiel der Landwirtschaft: Die Landwirtschaft hat in den vergangenen Jahrzehnten den Wandel vom Bauern zum Agrarwirt durchgemacht. Hinter der Aufwertung der Berufsbezeichnung verbergen sich technische Fortschritte bei Anbau, Pflege und Ernte mit der Folge intensiverer Bodennutzung. Trotzdem gilt nach wie vor die Anmutung der Ordnungsmäßigkeit.


Der Zwang zur Rationalisierung hat den Bauern schon längst vom Erzeuger der Biotoptypen offener Landschaften zu einem industriellen Bodennutzer nahe an den Flachbauten unserer modernen  Produktionsstätten verarmt.  Der sogenannten traditionellen Landwirtschaft muss in Naturschutzgebieten der Stempel der „Ordnungsmäßigkeit“ entzogen werden.

 

Die Planungen des Gartenbauamtes sehen eine weitläufige Wiesenlandschaft um das Hofgut herum vor. Genau das sind die notwendigen Schritte zur Verbesserung der ökologischen Grundlagen. Und die Felder im Naturschutzgebiet selbst sollten, dem Versprechen der Stadt für ihre landwirtschaftlichen Güter folgend, im Ökolandbau betrieben werden.

 
Die im Rahmen eines Projektes zur Erfassung der Feldhasen erstellte Sicht über die Einflüsse der Bewirtschaftungsschritte im Ackerbau  auf die Population dieses Tieres (
siehe Bilddepot) zeigt, dass über mehrere Fruchtarten hinweg fast das ganze Jahr empfindliche Störungen vorgegeben sind.


Lärm und Landwirtschaft sind nur zwei Beispiele, zu dem noch die Mechanisierung der Dammpflege als weiteres Beispiel hinzugegeben wird. Die Dammpflege wird jetzt von Auftragsfirmen erledigt. Für sie wurde das Terrain durch Anlage eines Dammfußfahrweges vorbereitet, so dass sie in zwei Durchgängen – der erste von oben, der zweite von unten -  eine Seite des Dammes mähen können. Dabei entfällt die Kontrolle des aktuellen Artenvorkommens. Auch hier siegt die Wirtschaftlichkeit über die Bewahrung der ökologischen Werte.


Und zu all dem kommen die Ansprüche der Erholung und deren Einordnung in das vorhandene Nutzungsspektrum. Für diesen Nutzen der „Burgau“ gibt die Verordnung vor, dass der naturgeschützte Raum nicht außerhalb der befestigten Wege betreten werden darf (
Verordnungstext § 4). Ein - nicht amtlicher - Wegeplan (siehe Bilddepot) zeigt jedoch, dass das Regierungspräsidium und die Stadt großzügig über diese Vorgabe hinausgehen. Dieser Wegeplan führt – als Zugeständnis an den erholungssuchenden Gast - auch unbefestigte Wege als begehbar auf.


Neuerdings vertritt das RP die Auffassung, dass auch ein Volkslauf keinen Schaden selbst in den Tabuzonen der „Burgau“ verursachen kann. Und setzt sich damit von einer Entscheidung ab, die die Stadt im vergangenen Jahr durch Ablehnung der gleichen Veranstaltung bereits vorgegeben hatte. Ein solches Zugeständnis ist im Interesse des Naturschutzes nicht zu rechtfertigen.


Die Entwertung des Schutzgebietes schreitet fort. So kann es nicht weiter gehen.


max.albert.ka@googlemail.com

 

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Max Albert, NABU Gruppe Karlsruhe  | max.albert@mail.de