Start
Das Auenkonzept
Knielingen West
Ausgegraben
Wandern und Schauen
Video  Clips
Knielingen
Presse
NSG LSG Burgau
Zugespitzt
Geschichte
Rheinpark
Knielinger See
Aktuelles
Natur
02.03.11 Bärlauch
20.04.11 Aronstab
29.07.11 Besucherl
06.10.11 Stare
26.11.11 Obstbäume
01.12.11 Bombenloch
05.05.12Leimgr.grund
17.09.12 Walnuss
06.04.13 Frühling
Fotoalbum
Vögel im März
Vögel in der Burgau
Winter in der Burgau
Knielinger See Sued
Federbacheinmündung
Willichgraben
Naturschutz 2014
Natur, ein Fragment
Tulladamm
Kinderstube 08.2017
Rheinhauptdamm 09.17
Mehlschwalben 11.17
Hochwasser 02.2018
20.03.17 m. l.Schwan
Artenvielfalt 102018
Lage, Anfahrt
Mal was anderes
Materialien
Impressum
Hofgut Maxau 2015

Naturschutz

eine unabdingbare Verpflichtung

 (Beitrag im pdf-Format)

 

Naturschutz verlangt Verzicht auf Nutzungen. Da bedarf es eines Verständnisses für die Belange von Tieren und Pflanzen. So wie für andere Themen der Gesellschaft muss auch für dieses Verständnis  geworben werden, denn es gibt keinen Zwang zur Anerkennung des Erhalts der Artenvielfalt, auf jeden Fall auf kurze Sicht gesehen. Wir möchten dafür eintreten, dass im konkreten Falle alle Werbe-Register gezogen werden.       

Ausgangsbasis sind die über den Gebieten „Burgau“ und „Altrhein Maxau“ ausgeschütteten Gesetze, Verordnungen, Konventionen und Zielartenkonzepte.  Aus der Vielzahl lokaler, landesspezifischer, bundes- und europaweiter Texte könnte eine Sicherstellung der ökologischen Belange vermutet werden, die eines besonderen Einsatzes für ihre Umsetzung nicht mehr bedarf.  Doch diese Regeln stehen im Zusammenhang zu anderen, auf Nutzung gerichteten Ansprüchen, z.B. dem Anspruch auf Erholung.

So bauen die angezeigten Bedürfnisse der Natur auf Fundamenten auf, die abdingbar sind. Sollte demnach die Gesellschaft ihre Anliegen nur unter Einschluss der Nutzung einer unbebauten Fläche befriedigt sehen, so wird sie deren Bewahrung für Tiere und Pflanzen auf die hinteren Plätze verweisen.

Ein Vergleich der Aussagen der Tragfähigkeitsstudie (TFS) von 2011 mit denen der Belastungsgrenzenstudie (BGS) von 1995 zeigt eine solche Neueinschätzung der Flächeneigenschaften zu Ungunsten der natürlichen Belange. Und zwar am Beispiel des Abtsgründels, dem Gemarkungsbereich zwischen Rhein und Knielinger See.

So wurde die Erholungseignung des Abtsgründels von „deutlicher Bedeutung“ (1995 in der BGS) zu einem Merkmal von „herausragender Bedeutung“  (2011 Erscheinungsjahr der TFS) entwickelt. Dazu tritt die Herabsetzung der Bewertung dieser Biotopflächen von „sehr großer Bedeutung“ (1995) auf „geringe Bedeutung“ (2011, in der TFS unter biologische Vielfalt geführt).

Die Verhältnisse vor Ort gaben keinen Anlass für diese Wertkorrektur. In den 16 Jahren von 1995 bis 2011 wurde die Fläche durchgängig  intensiv ackerbaulich genutzt. Der einzige Antrieb für die Wertkorrektur ist daher  in der Planung und jetzigen Realisierung des Rheinparks zu sehen.  Dabei handelt es sich um eine Vorgabe der Bürger, vertreten durch das Parlament. Solche Nutzungsänderungen werden in der TFS als „Vorgaben in der Gesellschaft“ geführt und als Anlass für eine Fortschreibung der TFS angesehen.

Wäre das Augenmerk der Gesellschaft eher auf die ökologischen Belange gerichtet gewesen, dann hätte sie erkennen müssen, dass die Artenvielfalt durch die Intensivbewirtschaftung hier und ansonsten dramatisch abnimmt, belegt durch die Statistik über das  Agrarvogelvorkommen. Und die Schlussfolgerung hätte sich auf die Forderung richten müssen, das  Abtsgründel  für den Arterhalt aufzurüsten.

Tatsächlich könnte eine solche  Aufwertung  durch die mit dem Parkprojekt verbundene Umwandlung der Ackerflächen in Wiesen mit extensiver Beweidung auch  erreicht werden, wenn die Erholungsnutzung keinen Strich durch die Rechnung macht. Die extensive Beweidung begrenzt den Tierbesatz auf  0,9 GVE/ha. Auf einer Weidefläche von ca. 10 Hektar stünden 9 Kühe.

 Der Besatz mit Großvieh steht jedoch zur Debatte, da man die Besucher fürchtet, die ihre Hunde nicht im Zaum halten können. Eine Beunruhigung der Rinder könnte Folgen haben, wenn die Tiere ausbrechen.  Ein möglicher Schaden wurde bereits als Ausschlussgrund für die Beweidung  diskutiert.  Die Probleme einer derart nahen Beziehung zwischen landwirtschaftlichen Gegebenheiten und den Ansprüchen der Besucher wirft somit von vornherein Konflikte auf.   

Da das Ergebnis des Experimentes Rheinpark hinsichtlich der ökologischen Vorteile noch offen ist, ziehen wir die Schlussfolgerung:  Die Vorgaben der Gesellschaft - also der Bürger - eignen sich noch nicht für die Bewahrung der Artenvielfalt.  Dieses Thema muss bei den Bürgern auch wirklich angekommen sein.

Wir erlauben uns die Annahme, dass sich das Verständniss  der Karlsruher für die Belange der Natur nicht von anderen Bürgergemeinschaften des Landes unterscheidet. Der vom Bundesamt für Naturschutz 2010 erstellte Indikatorenspiegel zur Biodoversitätsinitiative von 2007 ist in seiner Aussage hinsichtlich des ökologischen Bewusstseins somit auch für Karlsruher eindeutig:

 „Im Jahr 2009 haben 22 % der Bevölkerung ein mindestens ausreichendes Bewusstsein für die biologische Vielfalt. Da der aktuelle Wert noch sehr weit vom Zielwert entfernt liegt, muss die Bedeutung biologischer Vielfalt verstärkt zielgruppengerecht vermittelt werden.“

 Bei einem Zielwert für 2010 von 75 % ist es klar, dass die bisherigen Bemühungen die Richtungspunkte der Biodiversitätsinitiative nicht annähernd erreicht haben. Es gilt also in die Vermittlung der Bedeutung der ökologischen Vielfalt kräftig zu investieren.

 Mit der nun beschlossenen und in Gang gesetzten Einrichtung des Rheinparks in Verbindung mit der Beweidung hat die Stadt die besondere Chance, die Versäumnisse auszugleichen. Leider gelingt das nicht allein mit Appellen an die Vernunft und mit gelegentlichen Artikeln und Broschüren. Die von Ackerland in Weidewiesen ökologisch aufgewerteten Flächen beim Hofgut könnten anschaulich die Möglichkeiten vor Augen führen, die eine ökologisch geführte Landwirtschaft für den Arterhalt zu leisten vermag.

 Es muss deutlich werden, dass die Umstellung von intensiv genutztem Ackerland zu Weideland nicht allein dem Erholungsnutzen dient, sondern ökologische Vorteile bietet, die zu erläutern wären. Dann könnten die Gutachter vielleicht bei der nächsten Fortschreibung der TFS wieder zu einer verbesserten Bewertung der Biotopfunktion des Abtsgründels kommen. Und das aufgebaut auf dem dann vertieftem Verständnis der Bürger für die Belange des Naturschutzes, die sich in den „Vorgaben der Gesellschaft“ niederschlagen wird.     

 Die zum Erhalt des Artenspektrums zu setzenden Grenzen der Erholungsnutzung müssen deutlich gemacht werden. Da gilt es Bekenntnisse abzulegen, besonders von dem oberen Stellen der Verwaltung,  und es gilt, die  Abzäunungen des Naturraumes offensiv gegen Überschreitungen zu verteidigen. 

 Wenn das nicht gelingt, trägt auch die Stadt Karlsruhe weiterhin zum Fortschreiten des Artenschwundes im Agrarland bei.

 

Anlagen:

Agrarvögel als Bioindikatoren

Indikatorenspiegel

 

Andere Beiträge zum Thema:

Tragfähigkeitsstudie

Ökologische Landwirtschaft

Ackerzwist 1

-----+oOo+-----

Karlsruhe, Januar 2014

max.albert.ka@googlemail.com

 

to Top of Page

Max Albert, NABU Gruppe Karlsruhe  | max.albert@mail.de