Ein Spaziergang durch die Burgau
Gedanken dazu
(Beitrag im pdf-Formt)
Im Westen der Stadt liegt am Rhein das Natur- und Landschaftsschutzgebiet „Burgau“. Die „Burgau“ ist eines der alten einst zu Knielingen oder Daxlanden zählenden Gewanne, die in der Mäanderzone des Rheins vom Lauf des Flusses geformt worden sind. Dieser so wechselvolle Prozess der aufeinander folgenden Verlandungen und Vernässungen schuf ertragreiche Böden und abwechslungsreiche Nahrung.
Wie an einer Goldkette aufgereiht gründeten die Einwohner Gemeinden am Rande des Hochgestades, zumeist sicher vor dem wechselhaften Lauf des großen Stromes. Hier nutzten sie die vom Fluss lebenden Fische und Vögel und die Produkte ihres Ackerbaus. Die ersten Siedlungsspuren von Knielingen, eine der ältesten Gemeinde der Stadt, liegen 1200 Jahre der Vergangenheit.
Die wachsende Zahl der Bewohner schuf die technischen Möglichkeiten, ihr Revier vor dem Regiment des Rheins immer nachhaltiger zu schützen. Jahrhunderte blieb es bei der Befestigung der Ufer mit Weidengeflechten, den Faschinen. Jede Gemeinde handelte in ihrem eigenen Interesse. Im 19. Jahrhundert drängte die wachsende Bevölkerung zu größerer Lösung, die in der Rheinregulierung eine konsequente Umsetzung fand. Seitdem liegt der Rhein immer im gleichen Bett. Und wird dort mit allen Mitteln gehalten.
Zunächst umgab das Flussbett noch ein breiter Raum für die Bewegungen der an- und abschwellenden Wassermassen. Noch heute markiert der Tulladamm den vernünftigen Umgang mit den Niederschlägen im Einzugsbereich des Flusses. In den 30iger Jahren des 20. Jahrhunderts war es damit vorbei. Bis an den eingemauerten Kanal heran wurden damals die neuen Dämme verlegt. Mit der Folge, dass im zusammen gedrängten Fluss die Pegel immer neue Höchststände erreichten und die Unterlieger am Lauf des Flusses immer öfter in Hochwassern versanken.
Jetzt sind wir bemüht, verriegelte Flussaue wieder in Form von Poldern zu öffnen. Ein jahrzehntelanger mühsamer Umsetzungsprozess auf Geländen, die ackerbaulich, forstlich und jagdlich nach Fisch und Fleisch genutzt und verteidigt werden.
Hinter dem Rheinhauptdamm sind auf Karlsruher Gemarkung millionenschwere Investitionen realisiert. Die Gemeinden erschlossen Baugebiete im einstigen Überschwemmungsbereich des Flusses, der Rheinniederung. Ein unermesslicher Schaden entstünde, wenn die größte Raffinerie Europas tatsächlich mal vom Rhein überschwemmt werden würde, nicht nur an den Einrichtungen sondern auch durch die freigesetzten Stoffe.
Der Besucher der „Burgau“ sollte wissen, dass er hier eine Landschaft mit eingesprenkelten Resten einer ursprünglichen und ansonsten in aufeinanderfolgenden Generationen kultivierten Landschaft betritt. Er, der Bewohner, hat auf Knielinger Gemarkung besonders in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts nach und nach fast aller Erholungsräume in der Rheinniederung unter die Bebauung genommen. Nun steht er der Tatsache gegenüber, dass sich die Frage zuspitzt, ob die Reste natürlicher/naturnaher Landschaft nun allein der Erholung zur Verfügung stehen. Oder denen auch ein Raum verbleibt, die einst - und manchmal auch noch heute - den Charakter der Rheinniederung ausmachten.
In den 1980iger Jahren entschlossen wir uns, zwischen dem Bahndamm in Norden und dem Hafen im Süden ein Gelände von etwa zwei mal zwei km Kantenlänge unter Natur- und Landschaftschutz zu stellen. Europaweit legte der Natur- und Landschaftsschutz 1979 mit den Vogelschutzgebieten vor und 1988 mit der FFH (Flora, Fauna, Habitat) Richtlinie nach. Davor schon – 1971 - einigten sich Vertreter der UNO in Ramsar – eine iranische Stadt - auf das erste internationale Vertragswerk zum Naturschutz, die Ramsar-Konvention. Das alles gilt für die „Burgau“.
Aber es ist doch noch nicht Alles. 2006 erließ das Land Baden Württemberg das sogenannte „Informationssystem Zielartenkonzept Baden-Württemberg“ Danach trägt die Stadt Karlsruhe die Verantwortung für eine Reihe von Biotopen, z.B. den Streuobstwiesen oder für Ackergebiete mit Standort- und Klimagunst aus tierökologischer Sicht.
Die Burgau ist also vielseitig für den Biotop- und Artenschutz auserwählt und darauf sollte der Besucher auch achten. Die Beschilderung des Schutzgebietes gibt eine Vorgabe für die Begehung, die der Besucher beachten muss. Hier können Sie sich den Tafeltext herunterladen und zum Begleitpapier für Ihre Spaziergänge machen.
Anlage:
Auflistung der Verbote im Schutzgebiet „Burgau“
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Karlsruhe, November 2015
max.albert@mail.de